Während sich Besucher auf der Internet-Seite der GdS mit speziellen Anliegen über die Ebene Kontakt mit der GdS in Verbindung setzen können, haben wir für häufig auftretende oder wiederkehrende Mitteilungen zwischen Mitglied und Gewerkschaft Standard-Seiten eingerichtet. Mitglieder der GdS können dabei unter Änderung kommunizieren, wenn sich etwa Anschrift, Arbeitgeber oder Bankverbindung geändert haben. Wenn sie bestimmtes Informationsmaterial oder Leistungen der GdS wünschen, gibt es dafür einen eigenen Formular-Zugang Bestellung.
Dazu kommt für GdS-Mitglieder die kostenlose Nutzung der Datenbank „Das Dienst- und Tarifrecht der Sozialversicherungsträger". Mit dieser Datenbank, die vom Walhalla-Fachverlag als GdS-Partner gepflegt wird, besteht ein Zugang zu allen Tarifverträgen der Sozialversicherung, den Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsgesetzen, dem Beamten- und DO-Recht sowie Informationen zum Ausbildungs-, Fortbildungs- und zum allgemeinen Arbeitsrecht.
Wer noch nicht Mitglied in der GdS ist, kann für einen Beitritt einen Formularantrag im Internet herunterladen. Doch sei darauf hingewiesen, dass eine solche Willenserklärung noch einer persönlichen Unterschrift bedarf, die nicht über das Internet ersetzt werden kann.


