Von ihrer Rechtsform ist die GdS wie die meisten Gewerkschaften oder Parteien ein nicht rechtsfähiger Verein, von ihrer Struktur her eine demokratische Organisation. Eine solche bedingt eine Satzung, in der die wichtigsten Gremien, aber auch die regionale Gliederung in Landesverbände verankert sind. Die selbstständige GdS-Jugend führt ein Leben nach eigener Ordnung. Bei den Ersatzkassen leistet die GdS ihre Gewerkschaftsarbeit in Abstimmung mit zwei Kooperationspartnern. Wichtig für eine gewerkschaftliche Organisation sind ihr Selbstverständnis, das wir in einem Portrait dargestellt haben, ihre Handlungsperspektiven, die in einem Programm festgelegt sind, und die handelnden Personen an der Spitze der Organisation im Haupt- und Ehrenamt.


