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Liebe Kolleginnen und Kollegen, das alte Jahr neigt sich dem Ende entgegen und wir blicken bei der Deutschen Rentenversicherung auf ein turbulentes Jahr 2016 zurück.
Eine der größten Herausforderungen war dabei der Abschluss und die Umsetzung der neuen Entgeltordnung für die TgDRV, DRV KBS und DRV Bund. Dabei waren im Vergleich zum früheren Recht vielfach höhere Eingruppierungen vereinbart worden. Für viele Beschäftigte eröffnet sich dadurch die Möglichkeit einer Höhergruppierung, ohne dass sich ihre auszuübende Tätigkeit ändert.
Grundvoraussetzung dafür ist allerdings die Stellung eines entsprechenden Antrags. Ob dieser jedoch in jedem Fall sinnvoll ist, erschließt sich nicht immer gleich auf den ersten Blick. Deshalb machten bereits viele der Kolleginnen und Kollegen von unserem Angebot Gebrauch, dies durch unsere Experten aus der Rechtsabteilung überprüfen zu lassen.
Für alle anderen ist es jetzt allerhöchste Eisenbahn. Die Stellung des Antrags auf Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-TgDRV, TVÜ DRV-Bund, TVÜ DRV KBS ist nur noch bis zum 31. Dezember 2016 möglich. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist, das heißt, verspätet gestellte Anträge werden abgelehnt und die Kolleginnen und Kollegen verbleiben nach den tarifrechtlichen Regelungen bei unveränderter Tätigkeit in ihrer bestandsgeschützten Entgeltgruppe.
Verschaffen Sie sich deshalb jetzt Gewissheit! Für Ihre individuelle Überprüfung schicken Sie uns dabei noch folgende Information zu:
• Entgeltgruppe am 1. Januar 2015 und, falls vorhanden, BAT-Eingruppierung
• Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstiegs
• Gehaltsbestandteile, Grundgehalt, Strukturausgleich, Zulagen (Lohnabrechnung)
• Eingruppierung durch den Arbeitgeber im Rahmen der neuen EntGO
• voraussichtlicher Rentenbeginn
Nur mit diesen Informationen ist uns eine umfassende Prüfung möglich. Diese können Sie unter anderem bei Ihrem Arbeitgeber erfragen. Bitte achten Sie aufgrund des baldigen Fristablaufs auf eine zeitnahe Übersendung!
An dieser Stelle möchten wir dann auch die Gelegenheit nutzen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2017 wünschen!