Die GdS ist die Gewerkschaft der Sozialversicherung
Die GdS ist die Fachgewerkschaft der Beschäftigten bei den
gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung
(Bund, Regionalträger, Knappschaft-Bahn-See), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand), der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und bei den Arbeitsagenturen (Bundesagentur für Arbeit).
Unabhängige und eigenständige Fachgewerkschaft
Als unabhängige Fachgewerkschaft ist die GdS Partner der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger und der zuständigen Ministerien und Aufsichtsbehörden: Mit diesen verhandelt sie über alle Fragen, die von einer Einzelgewerkschaft eigenständig geregelt werden können. Dazu zählen beispielsweise die Beteiligung der GdS bei der Gesundheitsreform oder die Einflussnahme auf die Neuorganisation der gesetzlichen Rentenversicherung oder das Engagement beim Umbau der Arbeitsverwaltung. Dazu gehört auch das nur in der Sozialversicherung bestehende spezielle Dienstordnungsrecht.
Als eigenständige Verhandlungspartnerin hat die GdS mit ihren Tarifpartnern in der Sozialversicherung vielfältige, oft richtungsweisende Tarifabschlüsse erzielt, die über die Regelungen im allgemeinen öffentlichen Dienst hinausgehen. Auch auf die arbeitnehmergerechten Entwicklungen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung nimmt die GdS direkten Einfluss.